Das Honorar ist im Prinzip abhängig von der Art der Versicherung
und dem Aufwand der Behandlung.
Von den Dachverbänden werden Sätze zwischen 60,– € und 100,– € empfohlen. In diesem Rahmen bewegen sich meine Vergütungssätze.

GKV |
Gesetzlich Versicherte sind Selbstzahler
und entrichten für die Behandlung 80,–. |
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PKV |
Privat versicherte Patienten können
mit einer vollen Kostenübernahme rechnen. |
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GKV
+
PKV |
Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung
(inkl. Heilpraktiker-Leistungen) können von einer Kostenübernahme
zwischen 70 % und 80 % ausgehen.
Allerdings wird hier nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker abgerechnet, daher können die Behandlungskosten etwas von oben genannten für Selbstzahler abweichen. |
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